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Zahlt die Reiseversicherung bei Corona-Storno?

Du fragst dich, ob deine Reiserücktrittsversicherung die Storno-Kosten deines Urlaubsausfalls bezahlt

Die Ferien stehen vor der Tür, der Jahresurlaub ist geplant, doch dann macht dir Corona einen Strich durch die Rechnung. Covid-19 stellt die ganze Welt vor unvorhersehbare Herausforderungen. Eine weitreichende Reisewarnung untersagt nicht notwendige und touristische Reisen und tausende Reisende müssen kurzfristig ihre lang geplanten Urlaube stornieren.

Wie gut, dass ich eine Reiserücktrittsversicherung habe!

Eine Reiseversicherung kann bis 35 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden und schützt die Reisenden vor der Kostenübernahme bei unerwarteten Ereignissen, die dazu führen, dass die geplante Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Hierzu zählt klassischer Weise zum Beispiel eine unvorhergesehene plötzliche Erkrankung. In diesem Fall werden vertragliche Stornokosten von den Versicherungen übernommen. Doch ist Pandemie auch Teil dieses Vertrags? Die Verunsicherung bei Versicherungsnehmer_innen ist berechtigt, denn zu erwarten ist im ersten Schritt, dass die Versicherungen die Verantwortung abweisen wollen.

Klauseln und Kleingedrucktes von Bedingungswerken genau lesen

Möglicher Weise schließt deine Versicherung Krankheiten, die durch Covid-19 ausgelöst werden aus. Reiserücktrittsversicherungen, enthalten eventuell bei genauem Hinsehen Klauseln, die die Erstattung von Stornokosten und Rücktransporten verhindern. Sich selbst durch das Bedingungswerk zu kämpfen, kann für Laien mühsam und unverständlich sein. Die Unterstützung von Experten lohnt sich, denn oftmals ist es gar nicht die eigene Reiseversicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Tipp:

Bei vielen Kreditkarten ist eine Reiserücktrittsversicherung inkludiert. Wenn du die Reise mit deiner Kreditkarte bezahlt hast, solltest du überprüfen, ob du diese in Anspruch nehmen kannst.

Wer muss Haften? Vorgehen zur Klärung des Sachverhalts

Zunächst sollte das Bedingungswerk eindringlich geprüft werden. Ist Pandemie generell ausgeschlossen? Gibt es eine Klausel, auf die aufgebaut werden kann – wie zum Beispiel konjunkturelle Kurzarbeit?

Zusätzlich gilt es festzustellen, wer tatsächlich für den Schaden haftbar zu machen ist. Geht die Stornierung von dem Veranstalter aus, ist wahrscheinlich er derjenige, der in den sauren Apfel beißen muss und auf den Kosten sitzen bleibt.

Sollten all deine Bemühungen nicht fruchten, können im nächsten Schritt weitere Versicherungen, wie zum Beispiel deine Rechtsschutzversicherung, unter die Lupe genommen werden, die dich bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen kann.

In jeden Fall lohnt es sich einen unabhängigen Experten mit ins Boot zu holen. Dein Versicherungsmakler berät dich kostenlos und unverbindlich und hilft dir im Schadensfall.

Du hast keinen Versicherungsmakler? Dann meld dich einfach bei uns. Wir helfen dir weiter – auch wenn du die Versicherung nicht direkt bei uns abgeschlossen hast!

Reiseversicherungen vergleichen

Gerne kannst Du hier auch unverbindlich unseren Reiseversicherungsvergleich nutzen und Beiträge berechnen:

Hinweis für Veranstalter:

Selbstverständlich lohnt es sich auch für Vermieter_innen und Reiseveranstalter sich die Bedingungen der Versicherungen genauer anzuschauen – z.B. die Rechtsschutzversicherung.

Lass dich von uns beraten

Wir lieben unsere Arbeit und freuen uns über jede neue Kundin und neuen Kunden. Nimm Kontakt mit uns auf und lass dich ganz unverbindlich beraten. Vereinbare jetzt einen Termin zur Erstberatung. Wir sind für dich persönlich, telefonisch oder per Video-Konferenz da.

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